ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
PARTY AS Fritz &Tobias Brogli GmbH & Co. KG, STAND: 01.01.2024
ANGEBOT / AUFTRAGSANNAHME
Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Aufträge gelten als erteilt, wenn diese persönlich, schriftlich, via Fax oder via Email bei uns eingehen und von uns schriftlich durch Auftragsbestätigung angenommen / bestätigt worden sind.
Bei Auftragserteilung von Komplett-Veranstaltungen, Catering oder Speisenlieferungen ist, sofern nicht anders geregelt, eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstag fällig. Bei kurzfristig erteilten Aufträgen kann eine höhere Anzahlung oder Abschlagszahlung als Vorauszahlung bzw. als Zahlung bei Lieferung fällig werden. Der Verzug aus Anzahlungen kann mit Zinsen belegt werden.
Wird ein vom Kunden bereits erteilter Auftrag nicht fristgerecht unterschrieben zurückgesandt oder die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Veranstaltungsservice PARTY AS Fritz & Tobias Brogli GmbH & Co. KG (nachfolgend Veranstaltungsservice bzw. auch Vermieter genannt) nicht mehr an das Angebot bzw. den Auftrag gebunden. In diesem Fall ist der Auftraggeber (Kunde) zu Schadenersatz und der Übernahme der Stornokosten aus Mietausfall und entgangenem Gewinn / Schadensersatz verpflichtet.
Bei reinen Vermietungen z.B. von Geschirr, Gläsern oder Möbeln behält sich der Vermieter vor, bei Erstkunden eine Kaution in Höhe von 130% des Auftragswertes zu berechnen. Bei Komplettangeboten sind die angebotenen Preise nur im Zusammenhang mit dem entsprechenden Angebot gültig. Bei einer Teilbestellung aus einem Angebot können vom Vermieter / Veranstaltungsservice Preisänderungen / Preisanpassungen vorgenommen werden.
REINIGUNG
Glas, Besteck und Porzellan werden aus lebensmittelrechtlichen Gründen grundsätzlich schmutzig zurückgenommen und gegen Entgelt gereinigt.
WICHTIG: SCHMUTZGESCHIRR MUSS AM RÜCKGABETAG BIS 10:00 UHR ANGELIEFERT WERDEN!!! Die Ware muss in die dafür vorgesehenen Behälter sortiert sein. Bei unsortierter Rückgabe behalten wir uns vor, eine Nachgebühr zu berechnen.
AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Die Mietgebühr gilt für je einen Veranstaltungstag. Der Abholungs- und Rückgabetag wird nicht berechnet bzw. nach Vereinbarung gemäß Angebot/ Auftragsbestätigung geregelt. Für eine längere Nutzungsdauer als vereinbart, wird eine Nachgebühr in Mindesthöhe einer Tagesmietgebühr fällig und berechnet.
Änderungen des Lieferumfanges oder der Leistungsausführung aufgrund des Geschäftsablaufes oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse sind nicht immer vermeidbar und bleiben dem Veranstaltungsservice / Vermieter vorbehalten. In diesem Falle werden wir, soweit uns möglich gleichwertigen Ersatz oder ähnliche Artikel / Produkte bereit stellen / liefern.
Speisen werden grundsätzlich frisch („Fresh and just in time“) zubereitet.
Da zwischen dem Angebot und dem Veranstaltungstag oft längere Zeiträume möglich sind, können Lieferengpässe der Lebensmittel bzw. auch saisonale Preis- / Produktschwankungen vorkommen. Deshalb können Abweichungen in der Zusammenstellung der Speisen entstehen, welche wir uns ausdrücklich vorbehalten. Wir sind aber stets bemüht einen gleichwertigen Ersatz anzubieten / zu verwenden. Auf Grund äußerer Umstände können Verteuerungen bestimmter Lebensmittel vorkommen. Wir behalten uns daher in diesem Falle ebenso die Möglichkeit einer Preisanpassung, auch nach Vertragsabschluß, vor.
Mietartikel
Alle Mietartikel sind in einem guten, gepflegten Zustand. Die Geschirrteile sind „schrankfertig “ in Transportbehälter sortiert verpackt. Bestecke sind jeweils in Vakuumbeutel hygienisch abgepackt. Bestecke werden von uns maschinell gereinigt und poliert.HAFTUNG
Der Auftraggeber / Kunde haftet für gemietete Artikel, von der direkten Übernahme mittels Liefer- oder Mietschein, über die indirekte Annahme (bei Aufbauten anlässlich einer Veranstaltung laut Ladeliste / Lieferschein) bis zur Rückgabe bzw. Rücknahme durch uns, für Verlust oder Beschädigung. Verzichtet der Auftraggeber / Kunde bei Lieferung oder Rücknahme auf die Kontrolle der Artikelanzahl, erkennt er die von uns angegebenen Stückzahlen / Mengen als gelieferte / erhaltende bzw. zurückgegebene Mengen an.
Wir haften nicht für Schäden die bei einer Veranstaltung entstehen können, außer ein Schaden wird grob fahrlässig oder vorsätzlich von uns verursacht.
Es besteht von unserer Seite keine Versicherung für Mietartikel oder für Veranstaltungen. Es wird dem Veranstalter / Kunden empfohlen, jeweils die entsprechend notwendigen Versicherungen abzuschließen. Bei Veranstaltungen in Zelten oder angemieteten Räumen müssen die behördlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Auflagen sind vom Veranstalter / Kunden sicher zu stellen und zu kontrollieren. Die Kosten für Sperrzeitenverlängerungen, Gema Gebühren, sowie Anträge zum Aufstellen von Zelten usw. gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters / Kunden. Ebenso ist dieser grundsätzlich selbst für entsprechende Anmeldungen / Meldungen / Genehmigungen und Absicherungen zuständig.
Leistungen für das Liefern und Aufstellen von gemieteten Artikeln / Waren, große Entfernungen vom Abladeplatz, sowie erschwerte Wege oder Treppen werden durch uns gesondert mit einem Aufpreis berechnet. In der Regel wird der Veranstaltungsort vor Abgabe des Angebotes begutachtet und entsprechend im Angebot berücksichtigt. Maßgebend sind aber die tatsächlichen Liefervoraussetzung vor Ort am Tag der Veranstaltung.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Preisangaben sind Nettopreise in Euro zzgl. der jeweilig gültigen Mehrwertsteuer. Alle Zahlungsverpflichtungen aus Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, zahlbar ohne Abzug innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Komplettveranstaltungen ist grundsätzlich eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstag fällig, Restzahlung nach Rechnungserhalt innerhalb 8 Tagen ohne Abzug. Vereinbarte Rabatte gelten nicht bei Mindermengen unter 20,00 Euro netto (23,80 Euro brutto). Bei Aufträgen unter 30,00 Euro netto (35,70 Euro brutto) oder bei geringeren Mengen, wie angegeben abgepackt, wird ein Mindermengen Zuschlag von 3,00 Euro netto (3,57 Euro brutto) erhoben.HINWEIS
Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ist seit 1.Mai 2000 in Kraft getreten. Danach kommt der Schuldner einer Geldforderung automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Eine formelle Mahnung ist nicht mehr erforderlich. Gleichzeitig hat sich der gesetzliche Verzugszins von 4% auf 8% erhöht.
KÜNDIGUNG / STORNO
Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück, ist dem Veranstaltungsservice der entstandene Schaden aus Mietausfall und entgangenem Gewinn, bereits erbrachten Leistungen, sowei Arbeits- und Verwaltungsaufwand in Form von Stornierungskosten zu erstatten.
Diese Erstattung wird im Allgemeinen nach folgender Staffelung berechnet:
Ab Auftragserteilung bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 30% der Auftragssumme
ab 59 bis 40 Tage: 50% der Auftragssumme
ab 39 bis 20 Tage: 70% der Auftragssumme
ab 19 bis 01 Tage: 90% der Auftragssumme
Bereits zum Zeitpunkt der Kündigung entstandene Aufwendungen, die auftragsbedingt bereits entstanden sind und über der Prozentstaffel liegen, sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.
Wir behalten uns das Recht vor, bei umfangreicheren Angeboten / Veranstaltungen / Lieferungen angepasste Storno- / Kündigungsbedingungen beizufügen. Im Falle einer Auftragserteilung / eines Vertragsschlusses sind in diesem Falle nur diese Storno- / Kündigungsbedingungen für beide Vertragsparteien gültig.
STORNOS, welche auf behördliche Anordnung zurück zu führen sind, werden mit der Hälfte der aufgeführten Stornogebühren berechnet!
ALLGEMEINES
Im Fall einer gerichtlichen Einforderung wird die gesamte Auftragssumme, abzüglich der tatsächlich nicht entstandenen Kosten, gefordert. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Passau
Stand: 01.01.2024