ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BROGLIS PARTY AS Fritz & Tobias Brogli KG, STAND: 01.01.2021
ACHTUNG! CORONA BEDINGT: Je nach dem aktuellen Stand der behördlichen CORONABESTIMMUNGEN werden unsere Auslieferungen und Ausgaben und Rücklieferungen von Waren ab Lager Ebenäcker Salzweg geregelt.
ANGEBOT / AUFTRAGSANNAHME
Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Aufträge gelten als erteilt, wenn diese persönlich, schriftlich, Fax oder Email eingehen.
Aufträge sind für den Veranstaltungsservice verbindlich, wenn diese schriftlich durch Auftragsbestätigung angenommen worden sind.
Bei Auftragserteilung von Komplett -Veranstaltungen, Catering oder Speisenlieferungen ist, sofern nicht anders geregelt, eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme 14 Tage vor dem Veranstaltungstag fällig. Bei kurzfristigen Aufträgen wird eine höhere Anzahlung oder Abschlagszahlung bei Lieferung fällig. Verzug aus Anzahlungen können mit Zinsen berechnet werden.
Wird ein vom Kunden bereits erteilter Auftrag nicht fristgerecht unterschrieben zurückgesandt, oder die Anzahlung nicht geleistet, ist der Veranstaltungsservice nicht mehr an den Auftrag gebunden. Wir berechnen Schadenersatz und Stornierungskosten aus Mietausfall und entgangenem Gewinn lt. Absatz 5
Bei reinen Vermietungen z.B. von Geschirr, Gläser oder Möbeln etc. Der Vermieter behält sich vor, bei Erstkunden eine Kaution in Höhe von 130% des Auftragswertes zu verlangen. Die Rechnung wird nach Prüfung der Mietartikeln in Rechnung gestellt. (s.4.1 + 4.2))
Bei Komplettangeboten sind die Preise nur im Zusammenhang mit dem vorliegenden Angebot gültig. Bei Teilbestellungen aus diesem Angebot können preisliche Veränderungen vorkommen.
REINIGEN
Glas, Besteck und Porzellan werden aus lebensmittelrechtlichen Gründen grundsätzlich schmutzig zurückgenommen und gegen Entgelt gereinigt. WICHTIG : SCHMUTZGESCHIRR RÜCKGABE am Rückgabetag bis 10:00 BITTE ANLIEFERN !!! Die Ware muß in die dafür vorgesehenen Behälter sortiert werden. Bei umsortieren behalten wir uns vor, eine Nachgebühr zu verlangen.
AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Die Leihgebühr gilt für je ein Veranstaltungstag, Abholungs-und Rückgabetag geht auf unsre Kosten oder nach Vereinbarung lt. Angebot/ Auftragsbestätigung. Für längere Nutzungsdauer wird eine Nachgebühr in Höhe der Leihgebühren nachberechnet.
Änderungen des Lieferumfanges oder der Leistungsausführung aufgrund des Geschäfts- Ablaufes, oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, sind nicht immer vermeidbar und bleiben dem Veranstaltungsservice vorbehalten. Es wird dann, wenn möglich ein gleichwertiger Ersatz oder ähnliche Artikel geliefert.
Unsere Speisen werden frisch zubereitet.
“ Fresh and just in Time“
Da zwischen dem Angebot und dem Veranstaltungstag oft längere Zeiten sind, können Lieferengpässe der Lebensmittel (Saison) aufkommen. Deshalb können Abweichungen in Zusammenstellungen der Speisen kommen. Wir werden aber stets bemüht sein, einen ebenbürtigen Ersatz zu geben. Auf Grund äußerer Umstände können Verteuerungen bestimmter Lebensmittel aufkommen. Hierbei behalten wir uns eine Preisanpassung vor.
Mietartikel
Sämtliche Mietartikel sind in einem guten, gepflegten Zustand. Die Geschirrteile sind „Schrankfertig “ in Transportbehälter sortiert verpackt. Bestecke sind jeweils in Vakuumbeutel hygienisch abgepackt. Bestecke werden von uns maschinell poliert.
SPEISENLIEFERUNGEN
Speisen die am Veranstaltungsort zubereitet werden, werden mit 19% MWST besteuert!Speisen die fertig geliefert werden, aber im Zusammenhang mit Leistungen wie: Mobiliar, Personal, Geschirr, ect. angeliefert werden, sind als eine Einheit zu bewerten und werden mit 19% MWST besteuert.
Kann ein Artikel nicht geliefert werden (siehe Punk 2.2), oder ist ein technischer Artikel defekt, braucht dieser nicht bezahlt werden. Darüber hinaus wird keinerlei Schadenersatz oder Aufwandsentschädigung geleistet!
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Nachlaß bei Nichtgefallen oder Erfolglosigkeit eines bestimmten Teils (z.B. Künstler), von Sachleistungen oder der ganzen VeraEventuelle Reklamationen sind sofort an Ort und Stelle, bei Anlieferung oder während einer Veranstaltung gegenüber dem Veranstaltungsservice anzuzeigen. Sie sind in jedem Fall auf dem Lieferschein, oder anderweitig schriftlich festzuhalten. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Durch den Kunden entstandene Verzögerungen beim Aufbau oder der Anlieferung, sowie erschwerte Arbeitsbedingungen und Arbeitswege, die einen Mehraufwand verursachen, werden auf Regie berechnet.
Lieferzeiten auf Aufbauabläufe, ins besonders bei größeren Veranstaltungen, sind insoweit unverbindlich, da durch den Geschäftsablauf bedingt Verzögerungen eintreten können.
Wenn bei Verzögerungen „Dritter,“ die nicht Gegenstand des Vertrages mit Party As Fritz & Tobias Brogli KG sind, Zeitverschiebungen entstehen und dadurch nachrangige Arbeiten nicht pünktlich ausgeführt werden können, haftet der Partyservice nicht für deren Folgen.
Der Auftraggeber stellt Strom, Wasser und Müllkapazität in entsprechender Größe und Menge, kostenfrei bauseits ab Aufbaubeginn bis Abbauende zur Verfügung. Die Endreinigung und Wiederherstellung des Veranstaltungsortes übernimmt, sofern nicht anders vereinbart, der Auftraggeber. Objektschutz und Haftung der eingebrachten Sachen übernimmt der Auftraggeber.
Der Personaleinsatz wird für diese Veranstaltung auf Grund der Zeitangaben des Auftraggebers geschätzt. Abgerechnet wird nach der tatsächlichen geleisteten Arbeitszeit. Bei optimalem Service empfehlen wir bei Service eines Menüs, 1 Servicekraft pro 15- 25 Gäste (je nach Menüfolge), bei Büffet (Selbstbedienung) und Getränkeservice empfehlen wir für 25-30 Gäste ein Servierpersonal. Die Arbeitszeit wird ab Standort Party As- Grubweg –Passau oder Brogli Eventausstatter Salzweg angerechnet. Sämtliche Zeiten für An – Abfahrt Be-und Entladen. Auf und Abbau gelten als reine Arbeitszeit und werden als solche berechnet. Personalverpflegung geht zu Lasten des Auftraggebers und wird in der Regel über die bestellten Speisen verpflegt. Stehen keine Speisen und Getränke zur Verfügung wird nach Belegen abgerechnet. Übernachtungskosten fallen an, wenn der Veranstaltungsort über 100km von Passau entfernt ist und länger als 24:00 Uhr dauert. Diese Kosten werden im Angebot aufgeführt. Feiertagszuschlag und Nachtzuschlag werden je nach Veranstaltung vorher mit dem Auftraggeber besprochen und dann vertraglich fixiert.